Säule der Sozialversicherung, die das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigen absichern soll.

Eingeführt wurde sie 1995 als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Versicherungspflicht herrscht für jede Person, die Mitglied der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an den Pflegegraden.  Jedoch ist diese Art der Versicherung keine Vollversicherung. Falls eine komplette Absicherung erwünscht ist, muss eine private Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.