Barwert der künftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. aus Einzahlungen und Auszahlungen.

Der Ertragswert stellt eine Bemessungsgrundlage für Finanzämter, Behörden und Finanzierungsinstitute dar und wird unter anderem für die Berechnung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer herangezogen. Beim sogenannten Ertragswertverfahren werden die künftigen Gewinne geschätzt und der aktuelle Unternehmenswert bestimmt. Bei Immobilien ist dieses Verfahren vor allem für Renditeobjekte wie Mietwohngrundstücke relevant.