Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die einzig zu einer Wohnung gehören.

In der Wohnflächenverordnung wird festgelegt, wie die Wohnfläche definiert und berechnet wird. Beispielsweise wird hier angeführt, dass zur Wohnfläche die Grundfläche von Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und Dielen gezählt wird. Bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche werden zur Wohnfläche Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten angerechnet. Dagegen gehören Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume etc. nicht zur Wohnfläche.