Zeitraum für die Gültigkeit eines Vertrages.

Im Bereich der Pflegeimmobilien ist eine Pachtlaufzeit von 20 bis maximal 25 Jahre üblich. Die Laufzeit ergibt sich durch den Vertragsbeginn und das Vertragsende. Gegliedert wird die Vertragslaufzeit in Grundlaufzeit und der realen Laufzeit. Dabei wird in der Grundlaufzeit der Zeitraum geregelt, der je nach Vertragsbedingungen gekündigt oder verlängert werden kann. Die Vertragslaufzeit stellt ein wichtiges Element von vertraglichen Vereinbarungen im Bankwesen, Versicherungswesen und bei Mietverträgen dar.