Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind.

Die Teilungserklärung ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt und muss notariell beglaubigt werden. Sie beinhaltet einen Teilungsplan, der von der Genehmigungsbehörde bestätigt werden muss. Dazu wird sich von der Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten überzeugt. Auch erfolgt eine Prüfung, ob der Teilungsplan inhaltlich mit der zum Grundstück gehörenden Baugenehmigung korrespondiert. Unterschieden wird in der Teilungserklärung zwischen Wohnungseigentum, Sondereigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht.