Anwesenheit eines Patienten in einer Versorgungseinrichtung über einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden.

In den meisten Fällen umfasst die teilstationäre Pflege einen bestimmten Zeitrahmen tagsüber. Durch diese Art der Pflege wird den Patienten die Möglichkeit geboten, weiterhin zu Hause leben zu können, obwohl sie pflegebedürftig sind. Die Kosten für die Pflege, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Transportkosten der Pflegebedürftigen werden von der Pflegekasse übernommen, wohingegen die Verpflegungs- und Unterkunftskosten selbst getragen werden müssen.