Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.

Sie gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und erbringt sowohl Geld- als auch Sachleistungen beim Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit. Damit wird die Pflege komplett oder teilweise sichergestellt. Die Leistungen betreffen die stationäre und die häusliche Pflege gleichermaßen. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in die soziale Pflegeversicherung miteinbezogen. Dagegen müssen Versicherte der privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung abschließen.