Träger der sozialen Pflegeversicherung.

Pflegekassen bilden selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht. Sie besitzen eine eigene Satzung, Haushaltführung und Rechnungsprüfung, jedoch sind die Organe der Pflegekasse die Organe der Krankenkasse. So führt die Pflegekasse ihre Aufgaben mit dem Personal der Krankenkasse aus.