Sozialleistung zur Sicherstellung der Durchführung und Aufrechterhaltung der Qualität der Pflege von Pflegebedürftigen.

Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich an den Pflegegraden und richtet sich an pflegebedürftige Versicherte. Wenn diese anstelle der Inanspruchnahme von Sachleistungen ihre Pflege selbst arrangieren, haben sie Anspruch auf die Zahlung eines Pflegegeldes durch die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkasse. Jedoch muss hier die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in angemessener Art und Weise durch den Pflegebedürftigen gewährleistet werden.