Unternehmen, das für die häusliche und stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen zuständig ist.

Die Versorgung wird von Pflegedienstleistungen, Pflege- und Pflegehilfspersonal übernommen. Der Pflegedienst kann in ambulante und stationäre Pflege differenziert werden. Bei der ambulanten Pflege ist das Besondere, dass das Pflegepersonal im Privathaushalt des Pflegebedürftigen zu Gast ist. Zu der Ambulanten Pflege kann beispielsweise die Übernahme oder Unterstützung der Grundpflege, die Ambulante Altenpflege oder eine hauswirtschaftliche Hilfe gerechnet werden. Teilweise werden die Kosten hierfür von der Pflegeversicherung getragen. Bei der stationären Pflege werden die Pflegebedürftigen hingegen in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim betreut und versorgt. Meist wird sie bezogen, wenn eine angemessene Versorgung durch ambulante Pflegedienste nicht mehr sichergestellt werden kann.