Neuer Tätigkeitsbereich in oder neben der Pflege, der über die Möglichkeiten der Pflege informiert.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, dass sie Personen, die Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen, eine Beratung durch einen speziellen Pflegeberater zur Verfügung stellen. Der Inhalt einer solchen Beratung ist die Auswahl von Sozialleistungen und sonstige Hilfsangebote, die speziell auf die Unterstützung von Menschen ausgerichtet sind, die einen Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf haben. Pflegeberater müssen auf ihrem Gebiet besonders qualifiziert sein. Ein Großteil hat an einer Weiterbildungsmaßnahme zur Pflegeberaterin bzw. zum Pflegeberater teilgenommen. Das Aufgabenspektrum dieses Berufszweiges umfasst beispielsweise die Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen, die Überwachung des Versorgungsplans und die Anpassung an eine veränderte Bedarfslage.