Betrag, der als Sicherheitsleistung vom Mieter an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gezahlt wird.

Die Mietkaution beruht auf einer besonderen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die in einem schriftlichen Mietvertrag enthalten sein kann. Gesetzlich ist die Zahlung einer Mietkaution relativ offen gestaltet, denn der Mieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, dem Vermieter die Kaution zu bezahlen. Erst ab einer vertraglichen Einigung bezüglich der Mietkaution, muss sich der Mieter an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Bei Weigerung der Zahlung besteht für den Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bei der Höhe der Mietkaution ist zu beachten, dass die Mietkautionssumme nicht höher sein darf als die Summe aus drei Monatskaltmieten. Außerdem darf die Mietkautionssumme in drei gleichen Raten zu Beginn eines Monats gezahlt werden. Grundsätzlich wird die Mietkaution in Form einer Spareinlage bei einer Bank hinterlegt und nach der örtlichen Zinshöhe verzinst. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Anspruch auf die Rückzahlung der gesamten Mietkautionssumme, falls der Vermieter keine vertraglichen Forderungen hat.