Dauerschuldverhältnis, das durch den Mietvertrag legitimiert wird und eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen auf eine gewisse Zeit regelt.

Die Miete kann als der Geldbetrag gesehen werden, der an den Eigentümer einer Wohnung monatlich zu bezahlen ist, damit man das Recht hat, in seiner Wohnung zu wohnen. Dagegen wird dieselbe geschuldete Leistung bei einem Pachtvertrag als Pacht bezeichnet.