Vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person.

Eine Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Sie kann bei der Pflegeversicherung beantragt werden und ist für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in einer stationären Pflegeeinrichtung möglich. Dabei werden die Kosten für die Grundpflege und die medizinische Behandlung übernommen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten beinhaltet die Kurzzeitpflege nicht.