Rücklage für die langfristige Erhaltung des Immobilienwerts gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz.

Für die Berechnung der Mittel, die regelmäßig in die Rücklage abzuführen sind, gibt es verschiedene Methoden. Die Ansammlung einer passenden Instandhaltungsrücklage gehört zu einer angemessenen Verwaltung, die von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden kann. Der Verwalter ist im Normalfall für die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage zuständig. Der Betrag ist von der Wohnlage und der Berechnung abhängig. Die benötigte Rücklage steigt erfahrungsgemäß mit dem Alter des Gebäudes.