Alle Teile und Anlagen einer Immobilie, die allen Wohnungseigentümern gehören.

Hierzu zählen die Gartenanlage und alle Teile des Gebäudes, die für den Betrieb, Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind wie das Treppenhaus oder die Heizung. Sowohl die Instandhaltung als auch die Verwaltung müssen von der Eigentümergemeinschaft geregelt werden.