Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.

Sie entsteht, wenn es sich bei dem Wohnraum um Sondereigentum handelt. Die Grundlage hierfür bildet das Wohnungseigentumsgesetz, das die Stimmrechte, die Eigentümerversammlungen und die Parkplatzbenutzung der Wohnungseigentümer regelt. Ebenso schreibt es die Verwaltung vor. So muss von der Eigentümergemeinschaft ein Verwalter bestellt werden. Bei einer Eigentümerversammlung werden Regeln für die Hausordnung, die Jahresabrechnung und bauliche Veränderungen besprochen.