Pflegedienstleistungsunternehmen, welches mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft einen Vertrag zur Nutzung der Pflegeimmobilie schließt.

Dabei besitzt der Betriebsträger mehr Rechte und Pflichten als zum Beispiel ein Mieter. So werden meist auch der Großteil der Instandhaltungsmaßnahmen und die Verwaltung des Gebäudes übernommen, da der Ablauf des Betriebes hierauf abgestimmt werden muss. Bei der Trägerschaft des Betriebsträgers wird zwischen privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern unterschieden. Auf Merkmale wie ein modernes Pflegekonzept, fachliche Qualifikation und Finanzstärke sollte bei der Auswahl eines Betriebsträgers geachtet werden.