Gesetzlicher Vertreter von Menschen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, sich vollständig um ihre persönlichen Angelegenheiten zu kümmern.

Zu unterscheiden sind ehrenamtliche Betreuer, die in vielen Fällen aus dem familiären Umfeld der zu betreuenden Person stammen, und Berufsbetreuer, die auf die Betreuung spezialisiert sind. In Gesundheits-, Vermögens-, Behörden- und Aufenthaltsangelegenheiten kann der Betreuer zum rechtlichen Vertreter für den Betreuenden bestimmt werden. In jedem Bereich steht das Wohl des zu Betreuenden im Mittelpunkt. Dieser soll dazu angeleitet werden, ein möglichst selbständiges Leben zu führen. Ehe der Betreuer Entscheidungen für eine andere Person treffen darf, muss er in einigen Angelegenheiten eine vormundschaftliche Genehmigung erhalten haben.