Pflegerische Tätigkeiten, die ärztlich verordnet werden.

Die Ärztlichen Verordnungen können in der Behandlungspflege aus den Bereichen Gesundheits-, Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege kommen. Zu den Aufgaben der Behandlungspflege gehören beispielsweise die Wundversorgung, Verbandwechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung und Medikamentengabe. Die Behandlungspflege kann sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich erfolgen.