Antrag vom Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Die Einzelheiten werden durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Der Bauantrag beinhaltet neben dem formalen Antrag auch die Bauunterlagen wie Zeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan, Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und statistische Berechnungen.

Wird der Bauantrag akzeptiert, folgt die schriftliche Baugenehmigung, die deutlich sichtbar an der Baustelle angebracht werden muss. Erst dann darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.