Bestimmte Form des Treuhandkontos. Ein Konto, das eine andere Person im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung unterhält.

Während für ein gewöhnliches Treuhandkonto keine speziellen juristischen Regeln gelten, fallen Guthaben auf Anderkonten bei einer Insolvenz des Treuhänders nicht in seine Vermögensmasse. Im Normalfall werden Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder auch Pfarrern geführt.