Ein in sich geschlossener Wohnungsbesitz innerhalb eines Mehrfamilienhauses.

Jede Eigentumswohnung in einem Gebäude kann einen anderen Besitzer haben. Ein Anteil  am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise die gemeinsame Einrichtung, gehört ebenfalls zum Besitz der Eigentumswohnung. Dieses Gemeinschaftseigentum wird durch den Miteigentumsanteil bestimmt.