Schlussabnahme eines Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Hierbei erfolgt eine Überprüfung der Übereinstimmungen des fertiggestellten Baus mit den Bestimmungen in der Baugenehmigung. Aufgrund mehrerer Bauordnungsnovellen werden öffentlich-rechtliche Bauabnahmen in allen deutschen Bundesländern reduziert. Es werden lediglich noch stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Unterschieden werden verschiedene Stufen wie die Schnurgerüstabnahme, die Rohbauabnahme, die Schlussabnahme oder die Gebrauchsabnahme.

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