Recht des Verkäufers, die Sache innerhalb einer bestimmten Frist zurückzukaufen.

Das Wiederkaufsrecht wird entweder direkt im Kaufvertrag oder anhand einer nachträglichen Vereinbarung erfasst. Das Recht gilt im Normalfall für drei Jahre und bei Grundstücken für 30 Jahre. Meist wenden es Städte und Gemeinden bei Grundstücksverkäufen an, damit diejenige Nutzung des Grundstücks sichergestellt wird, die bestimmt worden ist. Um den Anspruch auf den Rückkauf zu gewährleisten, wird eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. So kann die Gemeinde ihr Rückkaufsrecht anwenden, wenn der neue Eigentümer die Auflagen, die beim Kauf vereinbart wurden, nicht einhält.