Form der Vollmacht, bei der eine Person einer anderen Person im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber übernehmen darf.

Der Bevollmächtigte wird dabei zum Vertreter im Willen und entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Daher sollte ein Vertrauen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem vorhanden sein. Durch diese Art der Vollmacht wird meistens eine rechtliche Betreuung vermieden. Lediglich eine rechtliche Beratung über die Vorsorgevollmachten kann von Seiten der Rechtsanwälte und Notare erfolgen. Bei Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht ist die Aufgabe des Betreuungsgerichts, einen Kontrollbetreuer anzufordern. Zu den Aufgabengebieten eines Bevollmächtigten gehören neben der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit die Bereiche Vermögenssorge, Wohnungs- und Mietangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden- und Ämtervertretung und die Beauftragung von Rechtsanwälten.