Gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Pächter verpflichtet, die vereinbarte Pacht zu bezahlen, und der Verpächter daran gebunden wird, dem Pächter die Nutzung des verpachteten Gegenstandes bzw. Grundstückes zu gewähren.

Im Gegensatz zum Mietvertrag stellt der Pachtvertrag einen gegenseitigen Vertrag dar, der nicht nur über Sachen, sondern zusätzlich auch über Rechte geschlossen wird. Auch die Ziehung der Früchte aus der Sache ist möglich. Die Pacht ist ebenso wie die Miete ein Dauerschuldverhältnis, das entweder durch den Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung beendet wird.