Eignung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an dem Grundstück.

Sie stellt einen dinglichen Vertrag dar. Die Beurkundung der Auflassung ist gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, um Eintragungen ins Grundbuch zu vorzunehmen.

Impressum Datenschutzerklärung Informationspflicht Datenschutzeinstellungen Hintbox © 2022 ERL Immobilien AG