An einem Standort investieren an über 440 profitieren!
Bevorzugtes Belegungsrecht mit ERL Immobilien
Mit dem Erwerb einer Immobilie von der ERL Immobiliengruppe, sichert man sich und seinen Angehörigen gemäß § 15 AO ein entscheidendes Privileg: das Bevorzugte Belegungsrecht an ca. 440 Standorten in ganz Deutschland. Damit können Sie die Sorge um eine lange Wartezeit und Unsicherheit über einen stationären Pflegeplatz oder einer freien Wohnung im Betreuten Wohnen bzw. Betreuten Wohnen Plus verkürzen.
Immer mehr Menschen denken heute schon an morgen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Familie. Ein Pflegeplatz oder eine Betreute Wohnung ist oft schwer zu bekommen, doch mit dem Bevorzugten Belegungsrecht der ERL Immobiliengruppe hat man die Möglichkeit, schneller und unkompliziert den Vorrang bzw. die Bevorzugung gegenüber anderen Nutzungsinteressenten zu erlangen, die kein Bevorzugtes Belegungsrecht haben.
Das Bevorzugte Belegungsrecht bietet dabei maximale Flexibilität: Wer es nicht selbst benötigt, kann es für seine Verwandten verwenden und zugleich die Vorteile einer attraktiven Kapitalanlage genießen. Wer es dann doch einmal in Anspruch nehmen möchte oder besser gesagt muss, kann sich darauf verlassen, dass im Bedarfsfall keine lange Suche und Unsicherheit entsteht.
Investieren bedeutet bei ERL vor allem eines: Sicherheit und Planbarkeit für die Zukunft.
Ist das Belegungsrecht an den Standort meiner Immobilie gebunden?
Es kommt nicht darauf an, wo der Investor eine Wohneinheit erworben hat. Beim Modell des Bevorzugten Belegungsrechts steht meist nicht der Einzug in die eigene Immobilie im Vordergrund. Im Bedarfsfall kommen Eigentümer auf eine priorisierte Warteliste und somit schnell an einen geeigneten Pflege- oder Betreuungsplatz. Unschlagbar ist dabei die größtmögliche Flexibilität, denn das Bevorzugte Belegungsrecht lässt sich nach § 15 AO auch auf Familienangehörige übertragen – falls nötig sogar mehrfach. Diese hervorragende Möglichkeit zur persönlichen und familiären Absicherung ist vor allem dann Gold wert, wenn kurzfristig und unerwartet ein Bedarfsfall eintritt. Wir finden stets die gewünschte optimale Art der Versorgung für Sie und unterbreiten Ihnen konkrete Vorschläge für einen passenden Versorgungsplatz.
Wie kann ich das Bevorzugte Belegungsrecht ausüben?
Die Ausübung des Bevorzugten Belegungsrechts erfolgt ausschließlich über die ERL Immobiliengruppe. Als Ersteigentümer einer ERL-Immobilie wenden Sie sich hierzu bitte an: 09913706080 oder beratung@erl.de
Um die Koordination und den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, den Betreiber oder den Standort nicht direkt zu kontaktieren.
Kann ich das Bevorzugte Belegungsrecht nur einmalig oder mehrfach ausüben?
Das Bevorzugte Belegungsrecht kann mehrfach genutzt werden – unabhängig davon, ob Sie eine oder mehrere ERL-Immobilien besitzen. Das bedeutet, dass Sie nicht nur selbst davon profitieren, sondern es auch für Ihre Angehörige in Anspruch nehmen können. Egal, ob es um einen Pflegeplatz oder eine Wohnung im Betreuten Wohnen bzw. Betreuten Wohnen Plus geht – das Bevorzugte Belegungsrecht sichert Ihnen und Ihren Liebsten einen Bevorzugten Zugang zu freien Einheiten.
Gilt das Bevorzugte Belegungsrecht auch für zukünftige Projekte?
Ja, das Bevorzugte Belegungsrecht gilt standortübergreifend und kann auch für künftige ERL-Projekte genutzt werden. Soweit die ERL Immobiliengruppe mit den Betreibern der neuen Einrichtung ein Bevorzugtes Belegungsrecht vereinbart oder für Betreute Wohnungen Mietgarantien bestehen.
Falls Sie einen Platz in einer neu entstehenden Einrichtung wünschen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Wie lange bleibt das Bevorzugte Belegungsrecht gültig?
Das Bevorzugte Belegungsrecht bleibt für den Ersteigentümer so lange bestehen, wie er Eigentümer der ERL-Immobilie ist. Sobald die Immobilie verkauft oder übertragen wird, erlischt das Bevorzugte Belegungsrecht für den Ersteigentümer und geht nicht auf den neuen Eigentümer über.
Für welche Immobilien gilt das Bevorzugte Belegungsrecht?
Grundsätzlich sichern wir das Bevorzugte Belegungsrecht für einen Großteil unserer Immobilien vertraglich zu. Dazu zählen Appartement Wohnen, Barrierefreies Wohnen und Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen Plus, Personalwohnungen sowie Immobilien für die stationäre Pflege von Senioren und Pflegebedürftigen. Die konkreten Regelungen finden Sie im jeweiligen Kaufvertrag
Ein Anruf oder eine Nachricht an ERL genügt, um von uns umgehend auf eine priorisierte Warteliste gesetzt zu werden. Damit entfallen langwierige Auswahlprozesse bei der Suche nach einem Pflegeplatz und Sie können sich auf unser Know-how verlassen. Das heißt: kein langes Warten.