Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken.

Dabei werden Abnutzungsschäden beseitigt, die durch eine gewöhnliche Benutzung entstehen. Der anfängliche oder ein besserer Stand sollen wieder hergestellt werden. So erfährt beispielsweise die Technik eine Verbesserung. Auch kann die Renovierung unter dem Begriff „Schönheitsreparaturen“ fallen, der meist Tätigkeiten wie Tapezieren oder Streichen umfasst. Bei vorgedruckten Mietverträgen ist für die Bewerkstelligung von Renovierungen der Mieter zuständig.