Grad der Pflegebedürftigkeit eines Menschen, der in bestimmten Pflegesätzen von der Pflegeversicherung festgelegt ist.

Durch die Reform der Pflegestufen im Jahr 2017 werden aus den bekannten Pflegestufen die sogenannten Pflegegrade. Dabei werden die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit neu begriffen, um auch auf die Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz einzugehen. Ab 2017 werden die Pflegebedürftigen dem jeweils höheren Pflegegrad zugeteilt. Wie bei den Pflegestufen gibt es bei den Pflegegraden auch bestimmte Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Es wird sich nun nicht mehr nur nach der aufgewendeten Zeit für die Pflegemaßnahmen gerichtet, sondern generell an der Selbständigkeit der Betroffenen. Die Einteilung in Pflegegrade wird durch einen unabhängigen Prüfer der Krankenkassen durchgeführt.