Willenserklärung für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Krankheitsfall.

Ärzten ist es nur in dem Fall erlaubt, einen medizinischen Eingriff auszuführen, wenn dies der Patient im Vornherein eingeräumt hat. Dies macht eine Patientenverfügung notwendig. Es sollte jedoch nicht auf eine Standardvorlage zurückgegriffen, sondern auf eine individuelle Patientenverfügung gesetzt werden, damit auf der Wille des Patienten klar und deutlich zum Tragen kommt. Abgegrenzt werden muss diese Art der Verfügung von der Vorsorgevollmacht. Denn bei der Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person als Entscheidungsbefugter für alle oder bestimmte Bereiche eingesetzt.