Überwachung von Heimen durch eine staatliche Stelle.
Es wird kontrolliert, ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes erfüllt. Die Prüfung erfolgt mindestens einmal im Jahr und kann sowohl angemeldet als auch unangemeldet geschehen. Um die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträger zu erleichtern, werden Arbeitsgemeinschaften geschaffen, in denen die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden. Zu den am häufigsten festgestellten Mängeln in Heimen gehören Personaldefizite, Pflegedokumentation und Mängel in der Organisation der Einrichtung. Die Heimaufsicht kann bei festgestellten Mängeln entsprechend eingreifen. So können beispielsweise Geldbußen oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden.