Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.

Die Gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Grundsteuergesetz dar. Der Eigentümer hat die Grundsteuer an die Gemeinde zu zahlen, in der sich sein Grundstück befindet. Die dabei entstehenden Einnahmen werden zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur aufgewendet. Die Grundsteuer wird in verschiedenen Arbeitsschritten berechnet: Das zuständige Finanzamt stellt einen Einheitswert für die Immobilie fest, aus dem sich der Grundsteuermessbetrag errechnen lässt. Es folgt die Erteilung des Grundsteuermessbescheides und die Weiterleitung an die Gemeinde oder die Stadt. Unter bestimmten Umständen kann auch eine Befreiung oder eine Minderung der Grundsteuer erfolgen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein und ein Antrag an die zuständige Gemeinde gestellt werden.