Öffentliches Grundstücksverzeichnis.

Darin werden alle in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke eingetragen. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Neben der Aufschrift enthält das Grundbuch ein Bestandsverzeichnis, in dem die Lage und Größe des Grundstücks verzeichnet wird. Auch werden darin grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht und Gemeinderechte aufgenommen. Das Bestandsverzeichnis gliedert sich in drei Abteilungen: die erste Abteilung listet die Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf. Der zweite Teil beschreibt alle Lasten und Beschränkungen wie Grunddienstbarkeiten oder Auflassungsvormerkungen. In der dritten Abteilung werden Grundpfandrechte wie Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden eingetragen.