Im Grundbuch eingetragene Vormerkung, die den künftigen Eigentumserwerb sichern soll.

Sie gilt auch in einem Insolvenzverfahren. Im Normalfall verstreicht nach dem Abschluss eines Kaufvertrages einige Zeit, bis der Erwerber auch als Eigentümer im Grundbuch vermerkt wird. Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung wird der Erwerber davor geschützt, dass die Immobilie vom Verkäufer ein weiteres Mal veräußert wird.