Sehr geehrter Kunde,

hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns digital Ihre Präferenzen bei der Bauabnahme mitzuteilen.

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Kopie Ihrer Auswahl in Ihr E-Mail Postfach zugestellt, sofern Sie eine E-Mail Adresse angeben.

Bitte wenden Sie sich bei Änderungswünschen zu einem bereits gebuchten Termin per E-Mail an bau@erl.de. Änderungen können nur auf diesem Wege berücksichtigt werden.

1. Abnahme Sondereigentum

2. Abnahme Gemeinschaftseigentum

Erklärung der Auswahlmöglichkeiten: wünsche/n ich/wir keine persönliche Abnahme: Ich/Wir beabsichtige/n das Gemeinschaftseigentum auf Basis der Bestätigung der Abnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen selbst zu erklären. ERLBAU Deggendorf GmbH wird den Sachverständigen in meinem/unserem Namen beauftragen und die Kosten hierfür tragen. wünsche/n ich/wir eine persönliche Abnahmebegehung: Die ERLBAU Deggendorf GmbH wird mir/uns für die gemeinsame Begehung des Gemeinschaftseigentums einen Termin benennen. Auf die Regelung gemäß § 640 Abs. 1 BGB wird hingewiesen.

3. Zahlungsinformation

10 Tage vor Abnahmetermin erhalten Sie Ihre Schlussrechnung für die restliche Bauleistung mit Bitte um Zahlung spätestens zum Übergabetag (Gutschrift bei Erl). Etwaige, bei Abnahme festgestellte Mängel sind im Rahmen der Bürgschaft gem. § 650 m und u BGB in Höhe von 5% des Kaufpreises abgedeckt. Die Bürgschaft erlischt erst mit der Behebung etwaiger bei Abnahme festgestellter Mängel.

4. Information zur Schlüsselausgabe

a) Mietgarantie/Mietsonderverwaltung/Erstvermietung: Bei diesen Vermietungsoptionen werden alle Schlüssel an den Bewohner/Mieter ausgegeben. Dies bedeutet, dass der Eigentümer bei der Abnahme der Wohnung keine Schlüssel ausgehändigt bekommt. Aus rechtlichen Gründen muss der Bewohner/Mieter die alleinige Sachherrschaft über die Wohnung innehaben. b) Eigennutzung: Bei Eigennutzung werden alle Schlüssel bei der Abnahme an den Eigentümer ausgegeben, sofern der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

5. Information zum Kücheneinbau

Für Eigentümern, die eine Küche vorsehen, ist es ab dem 19.12.2024 möglich, diese in Ihrer Wohnung einbauen zu lassen (Bei Eigentümern, die Mietgarantie ausgewählt haben, bedarf es keinen Einbau der Küche). Wenden Sie sich bzgl. Terminabstimmung bitte frühzeitig an Frau Schosser telefonisch unter 0991/37060679 oder via E-Mail an c.schosser@erl.de.

6. Mieterstrommodell